Umgangsausschluss vs. begleiteter Umgang


Wann kommt es zum Ausschluss des Umgangsrechts?

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen für begleitete Umgänge?

Die Star-Architektin SA ist richtig sauer: Seit der Trennung vom begabten Konditor BK ist deren Verhältnis zum Leidwesen des gemeinsamen Kindes Alessio (A) extrem belastet. Weil BK nunmehr mit seiner neuen Flamme, der talentierten Naildesignerin TN, einem zunehmend exzessiven Lifestyle fröhnt, macht SA sich große Sorgen um das Wohlergehen von Alessio. Seit Alessio das letzte mal für ein paar Stunden in der Obhut von BK war, benahm er sich sehr seltsam und hat viel geweint.

Da SA einen großen Bekanntenkreis hat, dauerte es nicht lange, bis ihr besorgniserregende Informationen über TN zugetragen wurden: neben ihrem Job als Nageldesignerin arbeitet TN wohl nebenberuflich auch noch in einer „Tabledance“-Bar im Münchner Stadtteil Moosach. SA wurde weiter zugetragen, dass TN ihre Nebentätigkeit auch in ihrer Wohnung ausübt, in der BK nun auch wohnt. Es sollen dort wilde Parties mit Champagner, Glücksspiel und Puderzucker in rauen Mengen stattfinden. Wenn BK stundenweise auf Alessio aufpasst, dann hält er sich mit ihm auch in der Wohnung von TN auf. SA ist in großer Sorge.

Der hochbegabte Alessio benötigt doch ein anderes Umfeld als so etwas. Er muss sich auf seine Frühsprachkurse in Mandarin, Altgriechisch und Latein konzentrieren. In so einem schädlichen Umfeld völlig ist dies undenkbar. Unlängst kam auch Alessios Oboe-Lehrerin von der musikalischen Frühforderung besorgt auf SA zu, weil sie nach den Wochenendkontakten mit BK einen deutlichen Leistungsabfall bei Alessio beobachtete.

Bei SA läuten die Alarmglocken. Wenn sie jetzt nicht sofort interveniert, dann wird Alessio alsbald durch die Umgänge mit dem Kindsvater BK und seinen bedenklichen neuen Lebensumständen ernsthaften Schaden nehmen. BK derweil besteht auf regelmäßige Umgänge mit Alessio – er, der es mit der Treue sowieso nicht so genau nimmt, rechnet sich durch das süße Kleinkind viel größere Flirtchancen beim weiblichen Geschlecht aus. Alessio ist für ihn ein wunderbares Accessoire, um ins Gespräch zu kommen. Er besteht deshalb auf regelmäßige Umgänge jeden Samstag und Sonntag von 12.00 Uhr bis 18:00 Uhr.

SA möchte, dass BK den 8 Monate alten Alessio überhaupt nicht mehr sehen kann. Zu groß sind ihre Sorgen um Alessios mentale Gesundheit und seine berufliche Zukunft.

Was kann SA tun, damit Alessio nicht den schädlichen Einflüssen des Kindsvaters ausgesetzt wird?

Gemäß § 1684 Abs.1 BGB hat das Kind das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil.

SA fragt sich, ob BKs Verhalten einen Umgangsausschluss rechtfertigt.

Doch wann kommt es zu einem vollständigen Ausschluss des Umgangsrechts?

Ein vollständiger Umgangsausschluss ist die schwerste Sanktion im Verhältnis von Eltern zu ihrem Kind und nur im Ausnahmefall denkbar. Ein Ausschluss des Umgangs ist nur dann zulässig, wenn durch den Umgang das Kindeswohl gefährdet werden würde und durch andere Maßnahmen kein wirksamer Schutz des Kindeswohls möglich ist. Je nach Reife und Verständnis des Kindes ist auch der Kindeswille zu berücksichtigen. SA ist sich bewusst, dass Alessio auch ein Recht hat, seinen Vater zu sehen, auch wenn er lediglich mit paternal underperformance glänzt – eine Kindeswohlgefährdung besteht zwar, wenn Alessio mit BK und TN in deren Wohnung ist – aber die Umgänge müssen nicht zwingend dort stattfinden.

Unter welchen Voraussetzungen ist ein betreuter Umgang eine Alternative?

Da BK zwar temporär auf Abwege geraten ist, tief in seinem Inneren aber ein netter (mit dem Leben maximal überforderter und hilfloser) Kerl ist, kommt auch die Installation von begleiteten, also durch dritte Personen betreute Umgänge in Frage. Der begleitete Umgang darf dann angeordnet werden, wenn es erforderlich ist, eine ansonsten drohende Gefahr für das Kindeswohl abzuwenden. Auch der betreute Umgang stellt einen Eingriff in das Recht auf Umgang mit dem Kind dar. Ob ein solcher erforderlich ist, muss daher stets genau geprüft werden.

Wie wird der betreute Umgang angeordnet?

SA kann einen Antrag auf Umgangsabänderung beim zuständigen Familiengericht stellen. Gemäß § 1684 IV S.3 und 4 BGB kann das Familiengericht anordnen, dass der Umgang mit dem Kind nur stattfinden darf, wenn ein mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist. Ein solcher Dritter kann auch ein Träger der Jugendhilfe oder ein Verein sein.

Kann jeder die Umgänge begleiten?

Es sind jedoch auch andere mitwirkungsbereiter Dritte im Sinne dieser Vorschrift denkbar. Neben Vertrauenspersonen oder Verwandten können dies auch Freunde oder jede geeignete volljährige Person sein. Die mitwirkungsbereite Person sollte jedoch eine entsprechende Qualifizierung oder Ausbildung vorweisen können. BKs guter Kumpel Bordell-Silvano kommt dafür deshalb nicht in Frage.

Aufgrund des hohen Konsums von Champagner und wilden Poker-Parties auch in Gegenwart von Alessio bestehen Gründe, um einen begleiteten Umgang zu installieren. Neben einer Alkoholabhängigkeit des Elternteils gibt es auch noch zahlreiche andere Gründe, um einen betreuten Umgang anzuordnen. Neben psychischen Erkrankungen des Elternteils können dies auch Kindeswohlgefährdungen durch (den Verdacht auf) körperlichen Missbrauch, Suchterkrankungen oder die Gefahr der Entführung des Kindes ins Ausland sein. Das Gericht trifft hier immer eine Einzelfallentscheidung.

Wird der Umgang für immer begleitet durchgeführt?

BK tobt. Er will mit Alessio endlich „coole“ kindgerechte Sachen am Wochenende machen wie z.B. Austern und Kaviar essen, Poker spielen, ins Casino gehen, bei Gucci einkaufen und TN in der Tabledance-Bar besuchen. Er ist genervt, denn die Sozialarbeiterin, die die Umgänge begleitet, ist von seinen pädagogischen Fertigkeiten alles andere als angetan.

BK kann es kaum abwarten, bis die begleiteten Umgänge vorbei sind. Und er könnte Glück haben, denn der betreute Umgang soll nicht dauerhaft stattfinden. Vielmehr soll dieser nur eine vorübergehende und zeitlich befristete Maßnahme zum Schutz des Kindes darstellen. Der begleitete Umgang hat die Funktion, in eine spätere Phase des unbegleiteten Umgangs überzuleiten und unbegleitete Umgänge vorzubereiten. Das Ziel der begleiteten Umgänge ist letzten Endes immer der unbegleitete Umgang.

Die mitwirkungsbereite dritte Person unterstützt während des Umganges Kinder und Eltern in schwierigen Situationen und sorgt dafür, dass der Umgangsverlauf nicht zur Gefährdung des Kindeswohls führt. Nachdem die Sozialarbeiterin BK einige Zeit etwas „unter die Arme greift“ in Bezug darauf, was ein Kleinkind braucht und wie man es pflegt und versorgt, wird BK auch in der Lage sein, stundenweise allein Umgänge mit Alessio durchzuführen. Im Laufe der Zeit wird BK einsehen, dass er deutliche Defizite in seinen Vaterqualitäten aufweist und eine örtliche Väter-Unterstützungs-Selbsthilfegruppe in München-Schwabing besuchen. Er hat sich fest vorgenommen, dass er bald auch allein in der Lage sein wird, Alessio ein guter Vater zu sein und ohne Unterstützung mit seinem Sohn die Wochenendumgänge durchzuführen.

Wenn Sie Fragen zum Thema Kindeswohlgefährdung durch einen Elternteil, Umgang, Umgangsausschluss oder begleiteter Umgang haben, vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin mit Rechtsanwältin Pfeffer in Mönchengladbach-Rheydt oder Düsseldorf-Oberkassel.

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Plötzlich alleinerziehend – was kommt nach der Trennung mit Kind?


Eine amüsante Aufarbeitung eines ernsten Themas: eine Geschichte, wie sie sich überall jederzeit ereignen könnte – über Verliebtheit, Working Moms, die unfaire Verteilung von Care-Arbeit und die finanziellen Folgen einer Trennung.

Es ist Frühling in München und aus einem zunächst oberflächlichen geschäftlichen Kontakt der Stararchitektin SA und dem berühmten Konditor BK entsteht eine Liebesbeziehung. SA betreut mehrere bauliche Großprojekte und konnte mit ihrem Architekturbüro erhebliche Gewinne erzielen. Auch bei BK läuft es toll: seine kreativen Torten erfreuen sich auch überregional großer Beliebtheit – schon nach kurzer Zeit am Markt kann er eine zweite Konditorei eröffnen. BK ist Hansdampf in allen Gassen. Beinahe wöchentlich hat er neue großartige Geschäftsideen und is schwer beschäftigt mit deren Realisierung. Beide sind finanziell sehr gut aufgestellt, geschäftlich könnte es nicht besser laufen. Auch SA konnte neben dem Hauptstandort in München mittlerweile ein zweites Architekturbüro in Detmold eröffnen. Auf dem Höhepunkt ihrer bisherigen Karriere geschieht es: SA hat gerade einen Auftrag für den Entwurf einer großen Shopping Mall in Detmold bekommen, als sie schwanger wird.

9 Monate später wird der kleine Alessio (A) als gesundes und glückliches Kind geboren. BK und SA freuen sich sehr. Für beide ist klar, dass eine Auszeit vom Job nicht in Betracht kommt – BK hat gerade erst zwei Lehrlinge eingestellt und auch SA hat Personalverantwortung. So groß der Wunsch nach einer beruflichen Auszeit als Familie auch ist, SA ist auf der Baustelle in Detmold unabkömmlich – ohne sie läuft nichts. Sie entschließt sich daher, den kleinen A ab sofort mit zur Arbeit zu nehmen. Eine rein praktische Entscheidung:

Zwischen Bauplänen, Statikberechnungen und Entwürfen ist es für Alessio einfach sicherer als zwischen instabilen mehrstöckigen Torten, zu viel Puderzucker und alkoholhaltigen Füllungen. Die Konditorei ist für Babys einfach nicht der richtige Ort.

SA nimmt A somit jeden Tag mit zur Arbeit ins Büro und der Kleine erfreut sich an den Modellen aus dem 3D-Drucker. Während BK dem ganzen Kinderquatsch nichts abgewinnen kann, sein bestes Leben lebt und keine Party auslässt, muss SA sich schnell eingestehen, dass A ganz schön fordernd ist.

Das nächste Großprojekt kann sie nicht betreuen. Für SA steht fest: „Hauptsache Alessio geht’s gut“. Deshalb stellt sie die Arbeit zur großen Enttäuschung ihrer Auftraggeber immer häufiger zurück. Schnell machen sich bei SA erste Gehaltseinbußen bemerkbar: durch den Wegfall eines Großteils ihrer Aufträge wird es finanziell immer enger. A braucht ihre gesamte Aufmerksamkeit und schläft so gut wie nie. Sie muss ihren ausschweifenden Lifestyle immer mehr zurückschrauben. In ihrer noblen Münchner Lieblingsboutique war sie schon lange nicht mehr einkaufen. Für die Besuche beim Beauty Doc fehlt ihr durch A einfach die Zeit.

Groll baut sich auf: Während SA vergeblich versucht, Kind und Karriere gerecht zu werden, verliert sich BK in seiner Welt aus Puderzucker und Champagnertrüffeln.

Er meint, seit A da ist, sei SA seltsam geworden, außerdem sei sie gar nicht mehr so schön wie am Anfang und seit der Geburt auch viel zu dick. Und überhaupt stelle sie sich ziemlich an, was die Kinderbetreuung angeht – „ist doch nur ein Kind“. BK hat keine Lust, sich mit so weltlichen Problemen wie Vereinbarkeit von Familie und Beruf abzugeben. Er will lieber Spaß haben. Auf einer Party lernt er die talentierte 18-jährige Nailstylistin (TN) kennen. TN mag Plastische Chirurgie, Hairextensions, Ferraris, teure Handtaschen und Schokolade.

Sie ist sofort begeistert von BKs Charme und auch BK ist nun endlich angekommen: wilde Parties mit TN auf Ibiza und tolle Torten findet er so viel spannender als SA, die ihm langweilig geworden ist. Auch A interessiert ihn nun nicht mehr – er lebt mit TN in Saus und Braus und ist sich sicher, in TN nun endlich die Frau seines Lebens gefunden zu haben. BK beschließt, SA und A mitten in der Nacht aus seiner Villa in München-Grünwald zu entfernen. Als SA mit A aus dem Büro nach Hause kommt, stehen die gepackten Koffer bereits in der Einfahrt des Anwesens. SA und A sind aus den Augen, aus dem Sinn und schnell vergessen.

Während Tausendsassa BK das Leben in vollen Zügen genießt, gerät SA ins Straucheln.

A, der bereits mit 8 Monaten schon laufen kann, lässt ihr keine ruhige Minute – die Arbeit wird ihr nahezu unmöglich. Schnell stellt sie fest, dass sie ihr ursprüngliches Arbeitspensum schlichtweg nicht mehr schaffen kann: Kinderarztbesuche mit dem dauerkranken Alessio, PEKIP, musikalische Frühforderung und sechs Fremdsprachenkurse für hochbegabte Babys benötigen ihre gesamte Zeit.

Nach einem Gespräch mit dem Steuerberater folgt dann der Schock: seit der Geburt von Alessio schreibt das Architekturbüro keine schwarzen Zahlen mehr. SA kann die Miete für ihre schnieken Münchner Räumlichkeiten in Bestlage nicht mehr bezahlen. Drei Mitarbeiter musste sie schon entlassen. Dazu kommt ein massiver Wegfall von Projekten. SA ist vielen Auftraggebern zu unverlässig. Sie haben kein Verständnis dafür, dass SA wegen ihres kranken Kindes ständig ausfällt. SA, völlig aufgelöst in Liebeskummer und schwer unter der Trennung leidend, muss nun schließlich erkennen: seit der Geburt von Alessio hat sie Gehaltseinbußen von 70%. Sie kann ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen und gerät alsbald in finanzielle Not. Welche Möglichkeiten gibt es für SA?

Ausgangssituation: SA und BK sind nicht verheiratet, leben getrennt und haben einen gemeinsamen Sohn. Da A von SA allein betreut wird, hat A gegen BK einen Anspruch auf Kindesunterhalt. So weit, so gut, so einfach.

Aber was ist mit den Gehaltseinbußen, die der SA durch die Betreuung von Alessio entstanden sind?

Da SA wegen der Betreuung von A, der noch zu klein für eine Fremdbetreuung ist, nicht mehr (oder nur noch sehr eingeschränkt) selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen kann, kann sie nach § 1615 I BGB Betreuungsunterhalt von BK verlangen – dieser steht dem Elternteil zu, der das Kind nach der Trennung betreut und deshalb seinen Unterhalt nicht selbst bestreiten kann. Dies würde also auch andersrum gelten, wenn BK sich des Kindes angenommen hätte und es in seiner Konditorei betreut hätte – dann wäre SA verpflichtet gewesen, an BK Betreuungsunterhalt zu zahlen.

Betreuungsunterhalt wird grundsätzlich bis zum dritten Geburtstag des Kindes gezahlt. Im Einzelfall kann dieser auch länger zu zahlen sein, wenn wichtige Gründe dagegen sprechen, das Kind fremdbetreuen zu lassen. Dies können z.B. besondere Bedürfnisse des Kindes sein.

Da BK und SA nicht verheiratet waren, ist zunächst hauptsächlich die Lebenssituation des betreuenden Elternteils der Anknüpfungspunkt für die Höhe des Betreuungsunterhaltes, also welche Einkünfte er ohne die Geburt und die Betreuung gehabt hätte. Vereinfach lässt sich sagen: Grundsätzlich hat der nicht berteuende Elternteil dem betreuenden Elternteil den vollen Verdienstausfall zu erstatten.

Was wäre, wenn SA und BK verheiratet gewesen wären?

Für Verheiratete gilt übrigens etwas anderes: abgestellt wird dann auf die Einkommensdifferenz zwischen den ehemaligen Ehegatten, die maximal in einer Höhe von 3/7 ausgeglichen wird. Wie hoch der Betreuungsunterhalt also im Einzelnen ist, sollte am besten ein Anwalt ermitteln – hier muss zunächst festgestellt werden, welche Einkünfte vor und nach der Geburt des Kindes vorhanden waren.

Ist man verpflichtet, Betreuungsunterhalt zu zahlen?

BK sieht es überhaupt nicht ein, SA auch nur einen Cent zu zahlen. Das Leben mit TN ist teuer: TN lässt sich von BK einen Großteil ihres ausschweifenden Lifestyles finanzieren – für die dekorative TN zahlt BK jedoch gerne, weil er findet, dass eine schöne junge Frau an seiner Seite für besonders viel gesellschaftliches Ansehen in der oberflächlichen High-Society Konditoren-Szene sorgt.

Dazu kommt, dass der Lebemann BK bereits 10 bis 12 andere Kinder (er hat den Überblick verloren) aus früheren Beziehungen hat, für die er unterhaltspflichtig ist.

Gehen andere Unterhaltsverpflichtungen dem Betreuungsunterhalt vor?

Die Pflicht zur Leistung von Betreuungsunterhalt gilt nicht unbeschränkt: Kindesunterhalt ist vorrangig zu leisten. Erst wenn BK nach Zahlung des Kindesunterhaltes für seine zahlreichen Abkömmlinge noch leistungsfähig ist, ist er verpflichtet, an SA Betreuungsunterhalt zu zahlen. Von seinem Nettoeinkommen muss BK zunächst der Kindesunterhalt und einige andere Posten wie z.B Krankenversicherung abgezogen weden, um zu ermitteln, in welcher Höhe BK leistungspflichtig ist. Außerdem ist ein Selbstbehalt zu berücksichtigen.

Wie hoch ist der Betreeungsunterhalt?

SA will keinen Streit mit BK und strebt daher eine einvernehmliche Regelung an. Nachdem sie BK schriftlich aufgefordert hat, Auskunft über sein Einkommen zu erteilen und die entsprechenden Belege vorzulegen, macht sie den Unterhaltsanspruch schriftlich geltend und setzt BK in Verzug. Wenn SA und BK Einvernehmen über den Betreuungsunterhalt erzielen können, kann die Verpflichtung zur Zahlung notariell beurkundet werden. Mit diesem vollstreckbaren Titel kann SA die Forderung auch im Streitfall sofort gegen BK durchsetzen. So können sich die beiden ein zeitintensives Gerichtsverfahren über den Betreuungsunterhalt sparen.

Bei der Geltendmachung und der Durchsetzung von Betreuungsunterhalt gibt es einiges zu beachten. Verzichten Sie nicht auf Ihre Rechte. Lassen Sie sich deshalb von einer auf Familienrecht spezialisierten Rechtsanwältin ausführlich beraten und vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch in Düsseldorf oder Mönchengladbach mit Rechtsanwältin Pfeffer.

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