Aufgrund der direkten körperlichen Applikation ist die Sicherheit kosmetischer Mittel ein absolutes Muss.
Kein Sektor wächst und expandiert so schnell wie die Kosmetikbranche. Die Einhaltung des Kosmetikrechts ist daher absolut notwendig.
Von der Gründung eines Kosmetikinstituts bis hin zu rechtlichen Fragestellungen in Bezug auf Medizinprodukte und Haftungsfragen Rechtsanwältin Pfeffer hilft.
Kosmetische Mittel sind Produkte, die ausschließlich oder überwiegend für kosmetische Zwecke genutzt werden. Es handelt sich um Stoffe oder Gemische, die äußerlich oder in der Mundhöhle angewendet werden. Aufgrund der Komplexität der kosmetischen Mittel ist oftmals eine kosmetikrechtliche Einzelfallprüfung für jedes Produkt notwendig. Rechtsanwältin Pfeffer ist aufgrund ihrer einschlägigen medizinisch-kosmetischen sowie juristischen Ausbildung mit den Regelungen des Kosmetikrechts bestens vertraut.
Kosmetische Mittel spielen im alltäglichen Leben eine nicht wegzudenkende Rolle. Sie dienen der Reinigung, Pflege, und Gesunderhaltung des Körpers und tragen in erheblicher Weise zum Wohlergehen bei.
Aufgrund der direkten körperlichen Applikation ist die Sicherheit kosmetischer Mittel ein absolutes Muss.
Kein Sektor wächst und expandiert so schnell wie die Kosmetikbranche. Die Einhaltung des Kosmetikrechts ist daher absolut notwendig. Rechtsanwältin Pfeffer berücksichtigt alle geltenden Regelungen und schützt verantwortliche Personen im Sinne der EU-Kosmetikverordnung - also Hersteller, Importeure und Händler - vor möglichen Strafen.
Insbesondere hinsichtlich der Prüfung und Entwicklung neuer Rohstoffe für kosmetische Mittel wirft das komplexe Gebiet des Kosmetikrechts regelmäßig neue Fragen auf. Rechtsanwältin Pfeffer unterstützt Sie umfassend in allen Fragen hinsichtlich der richtigen Kennzeichnung der kosmetischen Mittel sowie des rechtskonformen Marketings.
Rechtsanwältin Pfeffer hat vor Aufnahme ihres Jurastudiums eine Ausbildung zur staatlich geprüften Kosmetikerin absolviert und verfügt über ein großes fachliches Knowhow auf den Gebieten der Dermatologie und kosmetischen Chemie sowie langjährige Berufserfahrung in diesem Bereich.
Sie ist damit Ansprechpartnerin auch für alle rechtlichen Fragen, die in Zusammenhang mit der Gründung, dem Betrieb und dem Angebot von Kosmetikinstituten, Spas, Wellnesszentren, Medical Spas, Saunalandschaften, Massagesalons und Schönheitsfarmen stehen.
In einem Bereich, in dem die Grenzen von Kosmetik und Medizin immer weiter verschwimmen, steht Rechtsanwältin Pfeffer Ihnen schon von Beginn ihres Gründungsvorhabens an mit juristischer Expertise zur Seite.