Wenn der Urlaub zum Alptraum wird – Ihre Rechte als Fluggast und bei Reisemängeln


Wenn der Urlaub nicht die wohlverdiente Entspannung bringt, die Sie erhofft haben, das Wasser im angepriesenen glasklaren Pool eher einem Tümpel gleicht und der Weg zum Strand deutlich weiter ist, als es Ihnen im Prospekt versprochen wurde, dann ist es empfehlenswert, sich spezialisierte anwaltliche Hilfe zu holen.

Eine im Reiserecht spezialisierte Rechtsanwältin/ ein Rechtsanwalt kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche gegen den Reiseveranstalter schnell und effizient durchzusetzen.

Ob es sich um Reisemängel bei einer Pauschalreise handelt oder Sie Ihre Rechte nach der Fluggast-VO geltend machen möchten, weil der Urlaub schon mit einem annulliertem oder verspäteten Flug startete – Ihnen stehen zahlreiche Ansprüche zu, bei deren Durchsetzung Sie ein Anwalt für Reiserecht und Fluggastrechte bestens unterstützen kann.

Dreckige Hotelzimmer, ein heruntergekommenes Kreuzfahrtschiff sowie schlechtes und eintöniges Essen sind keine Zustände, die Sie als Reisender akzeptieren müssen.

Abhängig davon, welche Reisemängel in welcher Ausprägung am Urlaubsort vorlagen, stehen Ihnen Entschädigungsansprüche zu, die im Extremfall bis zu 100 % des Reisepreises ausmachen können.

Auch als Flugreisender müssen Sie Flugannullierungen oder Verspätungen ihres Fluges nicht hinnehmen. Je nach Distanz zwischen Abflugort und Zielort stehen Ihnen Ausgleichs- bzw. Entschädigungsansprüche zwischen 250,00 € und 600,00 € pro Person und pro Flug zu. Lassen Sie eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt prüfen, welche Ansprüche Ihnen in Ihrem konkreten Fall gegen die Fluggesellschaft zustehen.

Zusätzlich zu Ausgleichs- und Entschädigungszahlungen haben Sie unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf Erstattung sogenannter Betreuungsleistungen (hierunter können Taxi- oder anderweitige Beförderungskosten sowie Verpflegung am Flughafen fallen).

Tipp: Sollten Sie auf Reisen Mängel feststellen, dokumentieren Sie unbedingt sämtliche Umstände. Sammeln Sie Quittungen und Belege und fertigen Sie Fotografien an.

Wichtig: Dokumentieren Sie auch ausführlich, wer das Foto zu welcher Uhrzeit an welchem Datum angefertigt hat. Wenn Sie Gespräche mit der Reiseleitung vor Ort führen, nehmen Sie Zeugen mit und notieren Sie Namen und Adressen der Zeugen.

Bei Flugverspätungen und -annullierungen werden Sie sofort an Ihrem Abflug- bzw. Zielflughafen am Schalter Ihrer Fluggesellschaft vorstellig und erfragen Sie das weitere Vorgehen. Die Fluggesellschaft hat Sie mittels Aushändigung eines Informationsblattes über Ihre Rechte bei Verspätung und Annullierung zu belehren.

Suchen Sie zeitnah eine fachkundige Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt auf, der Ihre Fluggastrechte gegenüber der Fluggesellschaft durchsetzt. Wenn Sie wegen Flugverspätung oder Flugausfall zu spät an ihrem Wunschziel angekommen sind oder Ihr Urlaub mehr einem Alptraum glich als Entspannung am Traumstrand, zögern Sie nicht und lassen Sie sich anwaltlich beraten!

Aktuell:

Am 25.9.19 hat die deutsche Thomas Cook GmbH ein Insolvenzverfahren eingeleitet – Ihnen stehen als Kunde der Thomas Cook und der dazugehörigen Veranstaltermarken Ansprüche gegen die Insolvenzversicherung zu. Lassen Sie sich als Pauschalreisender rechtlich beraten und überlassen Sie die Abwicklung einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt, der mit dem Prozedere vertraut ist.

Vereinbaren Sie am besten zeitnah einen Beratungstermin – Rechtsanwältin Pfeffer kann Ihnen auch helfen, wenn Sie sich noch im Urlaub im Ausland befinden.

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