Versicherungsrecht

Rechtsanwältin Pfeffer unterstützt Sie bei der rechtlichen Prüfung von Schadensfällen

Zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer besteht nur selten Einigkeit darüber, wie weit der Versicherungsschutz reicht. Bei der Schadensregulierung kommt es daher oft zu Streitigkeiten und private Versicherungen regulieren Schäden nicht selten zum Nachteil des Versicherungsnehmers. Wenn Sie als Versicherungsnehmer mit einer solchen Situation konfrontiert sind, bietet Rechtsanwältin Pfeffer schnelle und zielführende Hilfe in allen versicherungsrechtlichen Belangen.

Wenn bei der Abwicklung von Schäden berechtigte Ansprüche abgelehnt oder gekürzt werden, der Versicherer vom Vertrag zurückgetreten ist oder Ihnen gegenüber der Vorwurf der Obliegenheitsverletzung erhoben wird, steht Ihnen Rechtsanwältin Pfeffer zur Seite.

 

Dies betrifft zum einen den Bereich der Personenversicherung (z.B. Krankenversicherung, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeits(zusatz)-versicherung, Krankentagegeldversicherung, Reisekostenversicherung, Lebensversicherung), die Fahrzeugversicherung (hier sowohl die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung als auch Teil und Vollkaskoversicherung, Fahrer- und Insassenversicherung) und auch die Sachversicherung (Hausratversicherung, Feuerversicherung, Wohngebäudeversicherung, Tierhalterversicherung).

Sollte der Versicherer die Regulierung eines Schadens abgelehnt haben, wurde der Schaden nur teilweise reguliert oder sollen Regressansprüche des Versicherers abgewehrt werden,  vereinbaren Sie am besten noch heute einen Gesprächstermin mit Rechtsanwältin Pfeffer. 


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