Was kostet eine Scheidung?


In diesem Beitrag möchte ich Ihnen einige wichtige Fragen beantworten, die Sie sich vielleicht stellen werden, wenn Sie vor einer Scheidung stehen oder darüber nachdenken. Ich hoffe, dass Sie hier nützliche Informationen finden können, die Ihnen bei der Vorbereitung für Ihren Anwaltstermin helfen können – ich möchte Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Aspekte geben, die Sie bei einer Scheidung im Hinblick auf die Kosten beachten sollten.

Die bedeutendste Frage aus der Praxis ist immer diejenige nach den Kosten. So einfach lässt sich diese Frage jedoch nicht beantworten, denn die Kosten einer Scheidung hängen von verschiedenen Faktoren ab. Einen der wichtigsten Faktoren bildet das Nettoeinkommen beider Ehepartner. Von Bedeutung sind weiterhin die Anzahl der Kinder, das vorhandene Vermögen, der Versorgungsausgleich und die Einvernehmlichkeit der Scheidung. Es gibt keinen festen Preis für eine Scheidung und keinen Pauschalpreis. Vielmehr werden die Kosten der Scheidung individuell berechnet. Die wichtigsten Kostenfaktoren sind die Rechtsanwaltsgebühren und die Gerichtskosten.

Welche Scheidungsformen gibt es?

Es gibt grundsätzlich zwei Scheidungsformen: die einvernehmliche Scheidung und die streitige Scheidung. Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind sich beide Ehepartner über die Scheidung und alle damit verbundenen Folgen einig. Es ist dann ausreichend, wenn nur einer der Ehepartner einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin beauftragt, der oder die den Scheidungsantrag stellt und das Verfahren durchführt. Das spart Zeit und Geld.

Bei einer streitigen Scheidung gibt es mindestens einen Punkt, über den sich die Ehepartner nicht einigen können – das kann z.B. der Unterhalt, das Sorgerecht oder die Aufteilung des Vermögens sein. In diesem Fall muss jeder Ehepartner einen eigenen Anwalt beauftragen, der seine Interessen vertritt. Das macht das Verfahren länger und teurer.

Was kostet ein Anwalt bei Scheidung?

Die Anwaltskosten richten sich nach dem sogenannten Verfahrenswert (so heißt der Streitwert im familiengerichtlichen Verfahren). Grundsätzlich gilt: je höher der Verfahrenswert ist, desto höher sind auch die Rechtsanwaltsgebühren. Die Anwaltskosten setzen sich aus verschiedenen Gebühren zusammen, wie zum Beispiel der Verfahrensgebühr für das Einreichen des Scheidungsantrags, der Terminsgebühr für das Auftreten vor Gericht und der Auslagenpauschale für Porto und Kopien.

Scheidungskosten: Was Sie wissen müssen

Wenn Sie sich von Ihrem Ehepartner trennen wollen, müssen Sie im Zusammenhang mit der Scheidung mit verschiedenen Kosten rechnen. Dazu gehören Trennungsunterhalt, der bereits im Trennungsjahr monatlich an den unterhaltsberechtigten Partner zu zahlen ist, die Anwaltskosten und Gerichtskosten.

Im Folgenden möchte ich die verschiedenen Kosten, die im Zusammenhang mit der Scheidung auf Sie zukommen, genauer aufschlüsseln:

Zunächst möchte ich die Rechtsanwaltsgebühren genauer erläutern. Die Anwaltskosten setzen sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:

Bei den Rechtsanwaltsgebühren handelt es sich um die gesetzlich festgelegten Beträge, die ein Anwalt für seine Leistungen verlangen darf. Sie richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und werden anhand des Verfahrenswerts berechnet. Der Verfahrenswert ist der Wert aller Ansprüche, die im Rahmen der Scheidung geltend gemacht werden können. Dazu gehören zum Beispiel Unterhalt, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich. Die Gebühren umfassen unter anderem eine Verfahrensgebühr für den Einreichung des Scheiungsantrages und die Durchführung des gesamten Scheidungsverfahrens, eine Terminsgebühr für die Teilnahme am Gerichtstermin sowie gegebenenfalls eine Einigungsgebühr für den Abschluss eines Vergleichs oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Darüber hinaus kommen gesonderte Gebühren für Auslagen wie z.B. Porto, Telekommunikationskosten oder auch Fahrtkosten zu Gerichtsterminen.

Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in Deutschland dürfen die gesetzlichen Gebühren nicht unterschreiten. Wenn Sie sich scheiden lassen und mit Ihrem Rechtsanwalt eine Gebührenvereinbarung schließen, dann darf er zwar höhere als die gesetzlichen Gebühren veranschlagen, er darf aber nicht weniger berechnen als die gesetzlichen Gebühren.

Die Anwälte berechnen ihre Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das eine feste Gebührentabelle vorsieht. Die Gebühren können je nach Schwierigkeit und Umfang des Falles erhöht oder gesenkt werden.

Viele Ehegatten möchten sich vor der Durchführung der Scheidung über ihre Rechte und Pflichten im Scheidungsverfahren sowie die rechtlichen Konsequenzen einer Trennung informieren und nehmen dafür eine anwaltliche Erstberatung in Anspruch. Diese kostet bei Rechtsanwältin Pfeffer 190,00 Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Um eine konkrete Vorstellung von den möglichen Anwaltskosten zu bekommen, kann man einen Online-Rechner nutzen, der die Kosten anhand des Verfahrenswerts und der Anzahl der Anwälte schätzt. Allerdings handelt es sich dabei nur um Richtwerte, die je nach Einzelfall abweichen können. Die genauen Kosten kann nur der beauftragte Anwalt mitteilen – ich lege deshalb Wert darauf, meinen Mandanten und Mandantinnen direkt vorab beim ersten Gespräch konkret zu erläutern, welche Gebühren in Verbindung mit der Scheidung auf sie zukommen. Kostentransparenz ist wichtig, um die finanziellen Belastungen, die eine Scheidung mit sich bringt, von Anfang an richtig einordnen zu können.

Ist eine Scheidung ohne Anwalt möglich, um Geld zu sparen?

Eine Scheidung ohne Anwalt ist in Deutschland nicht möglich, da vor dem Familiengericht Anwaltszwang herrscht.

Die Kosten des Scheidungsverfahrens können deutlich gesenkt werden, wenn die Ehegatten sich einig sind, dass sie geschieden werden möchten und die Scheidung einvernehmlich ist. Man kann sich dann, z.B. auch in einer Scheidungsfolgenvereinbarung, darüber einigen, dass die Kosten der Rechtsvertretung und des Verfahrens zwischen den Ehegatten geteilt werden.

Außerdem kann man bei geringem Einkommen und Vermögen staatliche Verfahrenskostenhilfe beantragen, die ganz oder teilweise die Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt.

Niemand der scheidungswillig ist, muss also in Deutschland auf die Scheidung verzichten, weil ihm die finanziellen Mittel hierzu fehlen.

Lassen Sie sich ausführlich über die Durchführung des Scheidungsverfahrens, die Kosten Ihrer Scheidung und über die Möglichkeit, mit dem Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung viel Geld, Nerven und Zeit zu sparen, beraten. Vereinbaren Sie hierzu gerne einen Termin mit der Kanzlei Pfeffer!

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