Brauchen wir unbedingt einen Ehevertrag?

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Das perfekte Brautkleid ist endlich gefunden, die Party-Deko steht, die Hochzeitsfotografin steht schon in den Startlöchern – der wichtigste Tag des Lebens, die Traum-Hochzeit, steht unmittelbar bevor! Was fehlt noch? Der Ehevertrag.

„Ehevertrag“ – schon das Wort verkörpert für viele frisch verliebte, ehewillige Paare geradezu das Gegenteil von Romantik. Aber wieso eigentlich? 

Ich meine: wer seine:n Partner:in liebt, der sollte ihn/ sie auch für den Fall der Fälle absichern!

Doch macht ein Ehevertrag wirklich immer Sinn? In welchen Konstellationen ist er unverzichtbar? Ein Ehevertrag kann in verschiedenen Konstellationen sinnvoll sein, um die finanziellen und rechtlichen Verhältnisse zwischen Ehepartner klar zu regeln. Der Beitrag zeigt die 3 häufigsten Konstellationen auf, in denen ein Ehevertrag abgeschlossen wird, bzw. abgeschlossen werden sollte:

1. Patchwork-Beziehung – Wiederheirat mit Kindern aus früherer Beziehung

Wenn eine:r oder beide Partner:innen bereits Kinder aus früheren Beziehungen haben oder schon einmal verheiratet waren, muss sichergestellt werden, dass Erbenstellung und Unterhaltsansprüche der Kinder gewahrt bleiben.

Im Ehevertrag sollten daher drei wesentliche Punkte geregelt werden. Beim Güterstand kann es empfehlenswert sein, Gütertrennung zu vereinbaren, damit die Vermögen aus der neuen Ehe und der früheren Beziehung getrennt bleiben.

Auch eine Regelung hinsichtlich der Erbrechte bietet sich an. Mittels Vereinbarungen zur Erbfolge bzw. zu Pflichtteilsverzichten kann sichergestellt werden, dass ein oder mehrere Kinder aus vorigen Beziehungen abgesichert sind. Mit klaren Regelungen zum Unterhalt für Kinder aus früheren Beziehungen und entsprechenden Anpassungen in Bezug auf den / die neue Partner:in lässt sich

künftiger Ärger effektiv vermeiden.

2. Selbstständige, Unternehmer und Gründer

Wenn einer der Ehepartner:innen Gründer:in ist, selbstständig tätig ist oder ein Unternehmen führt, ist besondere Vorsicht geboten. In diesen Fällen ist es besonders wichtig, die finanziellen Verhältnisse deutlich zu regeln. Hierdurch ist eine optimale Absicherung des Unternehmens möglich.

Der Zugewinnausgleichs sollte ausgeschlossen oder modifiziert werden, um zu verhindern, dass Vermögen des Unternehmens im Falle einer Scheidung geteilt werden muss. Dies könnte nämlich sonst zu untragbaren Ergebnissen führen! Viele Selbständige und Unternehmer sind nicht gesetzlich rentenversichert. Um hier Nachteile zu vermeiden, müssen Regelungen zum Versorgungsausgleich getroffen werden.

Oftmals empfiehlt es sich, klare Regelungen zu nachehelichem Unterhalt in Bezug auf Höhe und Dauer zu treffen.

3. Von der „Tradwife“-Ehe bis zur „klassischen Rollenverteilung“

Die Eheleute entschließen sich zu einer klassischen Aufgabenverteilung. Eine:r der Partner:innen übernimmt die Carearbeit – Haushalt, Pflege und Erziehung der Kinder – der/ die andere ist für das Einkommen der Familie verantwortlich.

Die/ der Partner:in, der die Carearbeit leistet, sollte durch den Ehevertrag bestmöglich wirtschaftlich abgesichert werden.

Im Ehevertrag bieten sich Regelungen zu Dauer und Höhe des Unterhaltes im Falle einer Scheidung an. Grundsätzlich wäre eine Teilung des Familieneinkommens eins faire Lösung. Diese muss aber vertraglich vereinbart werden!

Wenn der/ die Partner:in, die Carearbeit geleistet hat, keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen ist, und er keine eigenen Rentenansprüche erworben hat, muss eine Regelung zum Versorgungsausgleich getroffen werden.

Im Falle einer Scheidung sollte ebenfalls eine Regelung getroffen werden, wie das Vermögen der Familie aufgeteilt wird, um unbillige Ergebnisse zu vermeiden. Vermögensaufteilung: Festlegung, wie gemeinsames Vermögen aufgeteilt wird, um die finanzielle Absicherung beider Partner zu gewährleisten.

Ein Ehevertrag bietet nicht nur in diesen beispielhaft genannten Situationen, sondern in sehr vielen Konstellationen die Möglichkeit, individuell zugeschnittene Regelungen zu treffen, um Ärger und Streit zu verhindern.

Fazit

Auch wenn Eheverträge immer noch einen faden Beigeschmack für viele Heiratswillige haben: der Ehevertrag sollte als romantische Geste gesehen werden, die eine Ehe auf Augenhöhe ermöglicht. Die Partner:innen können in guten Zeiten faire Lösungen für beide Seiten aushandeln und so effektiv für schlechte Zeiten vorsorgen!

Sie möchten Ihre Ehe und Ihre Partner:in durch einen Ehevertrag optimal absichern? Sie sind Unternehmer:in und haben Fragen zur ehevertraglichen Gestaltung? Sie leben in einer Patchwork-Konstellation und möchten faire Lösungen für alle Familienmitglieder? Wenden Sie sich an Rechtsanwältin Pfeffer und vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Rechtsanwältin Maike Pia Pfeffer hat sich in ihrer familienrechtlichen Praxis auf Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen und Unternehmerehen spezialisiert und unterstützt Sie bei der für Sie perfekt passenden Vertragsgestaltung.

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„Ehe“ ohne Trauschein für Patchworkfamilien und Co. – die Verantwortungsgemeinschaft 


Das neue „Gesetz über die Verantwortungsgemeinschaft“ ermöglicht die Gründung von Verantwortungsgemeinschaften, die sowohl das Zusammenleben als auch die rechtliche Absicherung von Patchworkfamilien deutlich erleichtern können. Die Verantwortungsgemeinschaft eignet sich nicht nur in rechtlich anspruchsvollen Patchwork-Konstellationen, sondern auch für alle volljährigen Personen, die rechtlich füreinander Verantwortung übernehmen möchten. Eine romantische Beziehung oder Ehe ist hierfür nicht erforderlich. Das Modell eignet sich also für beste Freund*innen genauso wie für Patchworkfamilien. 

Weshalb kann die Verantwortungsgemeinschaft gerade in Patchwork-Konstellationen hilfreich sein? 

Patchworkfamilien sind heutzutage schon fast der Regelfall. Viele Partner:innen waren bereits in erster oder zweiter Ehe verheiratet und entscheiden sich aus verschiedenen Gründen gegen eine Eheschließung.

Das Zusammenleben in einer Patchworkfamilie bringt jedoch Herausforderungen mich sich und es bedarf klarer Regeln und Absprachen, um ein harmonisches Zusammenleben sicherzustellen. Wie kann das Konzept der Verantwortungsgemeinschaft Patchworkfamilien unterstützen und ihnen helfen, das Zusammenleben erfolgreich zu gestalten und was muss man tun, um eine Verantwortungsgemeinschaft zu „gründen“? 

Warum benötigen wir eine Verantwortungsgemeinschaft? 

  1. Rechtliche Absicherung: Die Verantwortungsgemeinschaft bietet eine rechtliche Basis für die Übernahme von Pflichten und Rechten zwischen volljährigen Personen.
  2. Flexible Lösung: die Verantwortungsgemeinschaft kann individuell ausgestaltet werden – sie bietet somit flexible Lösungen in verschiedenen familiären oder freundschaftlichen Situationen
  3. Alltagsunterstützung: die alltägliche Zusammenarbeit und Pflege von Familienmitgliedern oder Freund*innen wird rechtlich vereinfacht und abgesichert 

Wie gründet man eine Verantwortungsgemeinschaft? 

  1. Notarielle Vereinbarung: Es reicht nicht, ein Schriftstück handschriftlich aufzusetzen. Der Vertrag über d i e Verantwortungsgemeinschaft muss wie z.B. ein Ehevertrag auch notariell beurkundet werden. Die Verträge können jeweils individuell angepasst werden.
  2. Modulauswahl: Nicht jede*r hat den gleichen Bedarf. Es gibt deshalb verschiedene Module, die je nach Bedarf angepasst werden können, so z.B. „Pflege und Fürsorge“ oder „Auskunft und Vertretung in Gesundheitsangelegenheiten“.
  3. Regelmäßiger Check: Nicht immer entspricht der aktuelle Bedarf auch in mehreren Jahren noch dem Willen der Beteiligten. Eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Vereinbarung sollte daher erfolgen, um dem Bedarf in Patchworkfamilie oder Freundschaft gerecht zu werden. 

Welche Aspekte sind im Alltag besonders wichtig und sollten geregelt werden? 

  1. Vollmachten für die Gesundheitsfürsorge: mit der Gesundheitsvollmacht ist es möglich, Entscheidungen in medizinischen Angelegenheiten für die Partner*in zu treffen oder Auskunft zu erhalten.
  2. Sorge rechtliche Befugnisse: Gerade in Patchworkfamilien kann es sinnvoll sein, bestimmte sorge rechtliche Aspekte auf andere Familienmitglieder zu übertragen. Dies kann häufig bei einem langjährigen Zusammenleben der Partner*innen, keinem Kontakt mehr zum anderen biologischen Elternteil oder auf Wunsch des Kindes der Fall sein.
  3. Wohnungsüberlassung bei Trennung: Wie auch in einem Partnerschaftsvertrag kann innerhalb der Verantwortungsgemeinschaft eine Regelung dazu getroffen werden, wer im Falle eines auf beide Parteien lautenden Mietvertrages in einer Patchwork- oder WG-Situation in der vormals gemeinsamen Wohnung verbleibt. Eine Regelung zur Wohnungsüberlassung im Streitfall kann helfen, Streit bei einer Trennung vorzubeugen 

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verantwortungsgemeinschaft sowohl für Patchworkfamilien, beste Freund*innen oder auch Alters-WGs eine wertvolle Unterstützung darstellen kann.

Das Zusammenleben kann effektiv rechtlich abgesichert werden und an den Bedarf der Beteiligten angepasst werden.

Wenn Sie weitergehenden Beratungsbedarf haben oder eine Verantwortungsgemeinschaft gründen möchten, wenden Sie sich gern an Rechtsanwältin Maike Pia Pfeffer, Ihre Fachanwältin für Familienrecht in Mönchengladbach-Rheydt.