Warum ist eine Patientenverfügung so wichtig?

wieso brauche ich eine Partientenverfügung

FRAGE: Was ist eine Patientenverfügung und warum ist sie so wichtig?


ANTWORT: Bei einer Patientenverfügung handelt es sich um ein schriftliches Dokument, womit Patient*innen und Patienten vorsorglich festlegen können, dass bestimmte medizinische Maßnahmen in bestimmten Situationen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls sie nicht mehr selbst in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen.


Eine Patientenverfügung verfolgt den Zweck, dass der Wille des Patienten oder der Patient*in auch dann umgesetzt werden kann, wenn er oder sie in der aktuellen Situation nicht mehr in der Lage ist, diesen Willen selbst zu äußern.


Um eine wirksame Patientenverfügung abzufassen, muss der Patient oder die Patient*in volljährig sein. Die schriftliche Patientenverfügung kann zu jedem Zeitpunkt wieder widerrufen oder neu verfasst werden.


An die in der Patientenverfügung getroffenen Festlegungen sind zukünftig dann sowohl behandelnde Ärzte und Ärzt*innen als auch die zuvor bestimmten Vertreter/*innen, also Betreuer*innen oder Bevollmächtigte, gebunden.


FRAGE: Was ist, wenn ich keine Patientenverfügung habe?


ANTWORT: Hat jemand keine Patientenverfügung, oder ist diese nicht konkret oder zu allgemein, entscheiden die Vertreter*innen gemeinsam mit den behandelnden Ärzten oder Ärzt*innen. Maßgeblich ist hierfür in erster Linie der mutmaßliche Patientenwille. Problematisch wird es jedoch nicht nur dann, wenn der Patient oder die Patient*in vorher über das Thema „Krankheit, Sterben und Tod“ niemals mit jemandem gesprochen hat.


An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass zum jetzigen Zeitpunkt eine Vielzahl unwirksamer Patientenverfügungen im Umlauf ist.

Unwirksam sind insbesondere solche Patientenverfügungen, in denen der Wille des Patienten oder der Patient*in eben nicht hinreichend bestimmbar zum Ausdruck kommt.


Hiervon sind nicht nur, wie man zunächst annehmen könnte, vorwiegend eher ältere Menschen betroffen. Eine genaue und sorgfältige Überprüfung einer bereits verfassten Patientenverfügung lohnt sich immer. So sind nahezu alle Patientenverfügungen, die vor Inkrafttreten des § 1901a BGB verfasst wurden, unwirksam, weil sie schlechthin nicht konkretisiert genug sind.


Viele dieser vor 2009 verfassten Patientenverfügungen sind zwar juristisch einwandfrei, aber weisen erhebliche Mängel bezüglich der medizinischen Fachtermini auf, so dass einem Arzt nicht klar ist, was der wirkliche Wille des Patienten ist und vor allem, unter welchen Bedingungen dieser durchgesetzt werden soll. Dass die Formulierung „Ich möchte nicht an die Maschinen“ mangels Bestimmtheit nicht durchsetzbar ist, dürfte sich auch dem medizinischen Laien aufdrängen.


Dass aber auch Formulierungen wie „keine künstliche Ernährung“, „keine künstliche Beatmung“ oder „unmittelbar vor dem Sterben“ nicht hinreichend bestimmt genug sind, um dem Arzt gegenüber kundzutun, was man wann möchte und was nicht, liegt nicht so offensichtlich auf der Hand.


Und das ist genau der Punkt, an dem die gängigen Vordrucke, die vielerorts kostenlos zum Download bereitstehen, eben nicht ausreichend sind – es handelt sich um standardisierte Formulare, die auf individuelle Wünsche nicht eingehen können.


Während Person A „nicht künstlich ernährt werden möchte“ und damit vielleicht die enterale Ernährung transnasal oder mittels PEG-Sonde versteht, versteht Person B unter künstlicher Ernährung schon hochkalorische Trinknahrung, die z.B. im Rahmen einer Tumorkachexie nicht verabreicht werden soll.


Wenn man dieses Szenario einmal durchspielt, wird einem schnell klar, wie wichtig nicht nur die juristisch einwandfreie, sondern auch die medizinisch zutreffende Festlegung von durchzuführenden oder zu unterlassenden Maßnahmen in der Patientenverfügung ist.


Lassen Sie sich daher fachkundig beraten, um im Fall der Fälle Ihren Willen hinsichtlich Ihrer weiteren Behandlung durchsetzen zu können und nicht von Mutmaßungen Dritter abhängig zu sein.


Vereinbaren Sie einen Termin mit Rechtsanwältin Pfeffer – sie wird Sie über die medizinischen Gestaltungsmöglichkeiten beraten und für Sie eine individuell auf Ihre Wünsche zugeschnittene Patientenverfügung erstellen.


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