Aktualisiert: 11. Dez. 2021
Ein Überblick zum Familienunterhalt (§ 1360 BGB) und zum Taschengeld-Anspruch
Als gegenseitiger Anspruch der Ehegatten ist der Anspruch auf Familienunterhalt darauf gerichtet, dass jeder seinen Beitrag zum Familienunterhalt unter Berücksichtigung seiner ihm innerhalb der Ehe übertragenen Rolle leistet.
Voraussetzung für den Familienunterhalt ist mithin der Bestand der häuslichen Gemeinschaft – die Partner müssen verheiratet sein und zusammenleben.
Wenn dies nicht mehr der Fall ist, besteht u.U. ein Anspruch auf Trennungsunterhalt. In Zeiten der klassischen Doppelverdiener-Ehe besteht zwischen den Ehegatten in einer intakten Ehe meist Einigkeit über die Aufteilung der Finanzen – es lässt sich meist Einvernehmen darüber erzielen, wer was bezahlt und wieviel Haushaltsgeld für die Familie zur Verfügung steht.
Bei Alleinverdiener-Ehen, in denen nur einer der Ehegatten einer Beschäftigung nachgeht und die oder der andere Partner sich auf Haushaltsführung und Kindererziehung beschränkt, gibt es dementsprechend viel öfter Probleme, wenn Mann oder Frau vom arbeitenden Ehegatten keine ausreichenden Mittel zum Bestreiten des Haushalts zur Verfügung gestellt werden oder ihr oder ihm kein Taschengeld gewährt wird.
Der keiner Erwerbstätigkeit nachgehende Ehegatte hat also einen Anspruch auf Familienunterhalt – die Höhe des Anspruchs ist dabei abhängig vom Nettoeinkommen des erwerbstätigen Ehegatten nach Abzug aller Verbindlichkeiten. Die Höhe des Unterhalts bemisst sich maßgeblich an den Lebensverhältnissen der Familie.
Wenn ein Ehegatte keinerlei Einkünfte hat, ist der andere Ehegatte verpflichtet, die Kosten der Ehewohnung, von Versicherungen, für Lebensmittel und Drogerieartikel sowie für gemeinsame Reisen der Familie zu tragen. In der Regel besteht auch ein Anspruch des nicht erwerbstätigen Ehegatten auf die Zahlung eines „Taschengeldes“ – dieses beträgt in der Regel 5% des Nettoeinkommens des erwerbstätigen Ehegatten und kann auch entfallen, wenn die Familie sich in einem finanziellen Engpass befindet - kann aber auch hoch ausfallen, wenn der Lebensstandard der Familie gehoben ist und die Einkünfte des arbeitenden Ehegatten das durchschnittliche Gehalt bei Weitem übersteigen.