Ausschluss des Zugewinns – wann ist dies möglich?

Nachdem Alessio endlich einen Platz bei einem Tagesvater bekommen hatte, konnte SA ihre Tätigkeit als Star-Architektin wieder in größerem Rahmen wahrnehmen.


Sie bekam den Auftrag für die Errichtung eines neuen Bankenviertels im Münchner Süden.


Die Kasse klingelte, so dass SA Ihr Investitions-Portfolio ordentlich erweitern konnte: neben Kryptowährungen konnte sie einen hohen sechsstelligen Betrag in NFT investieren.


Es war ihr wichtig, dass Alessio für die Zukunft gut abgesichert ist. Der Ärger über BKs un- ehrenwertes Verhalten verflog schnell - man traf sich ab und zu und tauschte sich über Geschäftliches aus. Doch wie es halt so ist: alte Liebe rostet nicht.


BK und SA hegten trotz aller Widrigkeiten nach wie vor Gefühle füreinander und wollten es noch einmal versuchen, diesmal aber richtig: BK machte SA unter Übergabe eines prunkvollen Geschenks einen Heiratsantrag und freudig stimmte SA zu, hatte sie doch vorher schon jahrelang auf einen Antrag gewartet.


Beim Business-Lunch mit ihrem langjährigen guten Bekannten und Geschäftspartner, Herrn Rechtsanwalt Salz, kam auch die geplante Eheschließung zur Sprache. Anwalt Salz mahnte: „Du brauchst einen Ehevertrag. Du weißt ja: Vertrag kommt von vertragen!“.


SA hielt das für unromantisch. Sie wollte sich lieber mit den Planungen des rauschenden Festes und der Kleiderwahl auseinandersetzen, nicht mit irgendwelchen Verträgen. Und überhaupt: Anwalt Salz hat doch sowieso schon die Dollarzeichen in den Augen. Diese Anwälte gehen sowieso immer vom Schlimmsten aus!


So entschied SA sich also für die Romantik und gegen den Ehevertrag.


Nach einer Hochzeit, bei der an nichts gespart wurde, verliefen die ersten Jahre der Ehe eher unspektakulär und ohne große Vorkommnisse: BK hatte sich, nachdem sein kurzes Intermezzo mit der talentierten Nageldesignerin TN ein jähes Ende fand, zumindest oberflächlich wieder in den Griff bekommen - kein Champagner mehr, keine exzessiven Feste mehr, keine außerehelichen Liebschaften.


Das wirkte sich auch auf sein Geschäft aus, das er nunmehr weitestgehend lasterfrei betrieb: Torten ohne Puderzucker - so lautete das neue Konzept, das großen Anklang und reißenden Absatz in der zahlungskräftigen Münchner Fitness-Influencer Community fand.


Was nach wie vor jedoch nicht besser wurde: BK verletzte in hohem Maße seine ehelichen Pflichten. Obwohl es zwischen den Eheleuten vereinbart war, kümmerte er sich nicht um den Haushalt. Im Gegenteil: er sorgte für großes Chaos in der 20-Zimmer Villa, sämtliche Arbeit blieb an SA allein hängen. Die Pflege des zum Anwesen gehörenden Palmengartens musste SA ebenfalls ganz allein übernehmen. Obwohl SA viel mehr arbeitete, blieb sie mit der Haushaltsführung und der gesamten Care-Arbeit völlig allein. Auch mit Alessio verbrachte BK keine Zeit. Er kümmerte sich schlichtweg gar nicht um sein Kind, obwohl SA und BK dies anders vereinbart haben. Dieses Ungleichgewicht fiel auch allen gemeinsamen Bekannten auf, die sich fragten, warum man BK niemals mit Alessio sieht.


BKs Verhältnis zu Alessio war kühl, distanziert und unherzlich. SA ärgerte dies sehr. Hätte sie gewusst, dass sich die Ehe so entwickeln würde, hätte sie BK nicht geheiratet.


Das neue, bodenständige Leben ohne Eskapaden und ohne Exzesse, dafür mit E-Lastenfahrrad, Einkäufen im Unverpackt-Laden und Funktionskleidung bekam BK nicht gut: Er wurde cholerisch, SA gegenüber immer wieder ausfallend und beschimpfte sie oft.


Er machte sie für sein Unglück verantwortlich, hatte sie ihm doch empfohlen, den Puderzucker weg zu lassen, um neue Wege zu gehen. Sein neues Umfeld aus lauter gesunden, funktionierenden Menschen ging ihm gehörig auf die Nerven. Er wollte Spaß, einen anderen Lifestyle, das ganze wilde Leben. Das hier war ihm alles zu wenig. SA langweilte ihn mit ihrem ständigen Gerede darüber, dass er mehr im Haushalt tun sollte und sich besser um Alessio kümmern sollte. Seine Familie nervte ihn. Er konnte sie nicht mehr ertragen und beschloss deshalb, sich von nun an in Affären zu stürzen, was das Zeug hält.


SA, beruflich voll ausgelastet, bemerkte dies zunächst nicht. Neben Job, Kinderbetreuung, Haushalt und Alessios zahlreichen Freizeitaktivitäten war sie oft so erschöpft, dass sie abends nur noch völlig ausgelaugt ins Bett fiel. Erst nach zwei Jahren stellte sie fest, dass BK sie im Laufe der Ehe mit über 25 Münchner Prostituierten und Callgirls betrogen hatte. Er unterhielt mehrere Affären gleichzeitig und fing an, für seine Eroberungen sein Vermögen zu verschleudern.

SA erinnerte sich an die mahnenden Worte ihres Freundes Rechtsanwalt Salz. Ach, hätte sie doch einen Ehevertrag gemacht! Sie trug sich mit dem Gedanken, sich scheiden zu lassen, fürchtete jedoch den Zugewinnausgleich!


Denn nach Jahren der Ehe stiegen SAs hochspekulative Investments ins Unermessliche. Sie startete mit einem Anfangsvermögen von 2 Mio. Euro in die Ehe. Nach 7 Ehejahren konnte Sie einen Kontostand von 23 Millionen Euro verzeichnen. Nicht schlecht.


BK, der mit einem Anfangsvermögen von 2 Millionen in die Ehe startete, hatte schließlich ein Endvermögen von nur noch 1 Million Euro. Innerhalb der letzten Jahre der Ehe hatte er mehrere Millionen Euro sinnlos verschleudert und in Nobelkarossen gesteckt, ohne im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Die Fahrzeuge hatte er schließlich alle zu Schrott gefahren. Mehrere Gerichtsverfahren wegen Straßenverkehrsdelikten waren anhängig. Auch am Familienunterhalt beteiligte er sich nicht - die gesamten Kosten für den Unterhalt der Familie trug SA allein.


SAs Berechnungen für den Zugewinnausgleich waren düster. Sie ging davon aus, dass sie an BK einen Betrag in Höhe von fast 10 Mio. Euro als Ausgleichszahlung leisten müsse.


SA war völlig verzweifelt und machte sich große Vorwürfe. Sie hatte, weil sie den Abschluss eines Ehevertrags scheute, Alessios finanzielle Zukunft gefährdet. Ihr Vermögen würde sich erheblich reduzieren, Alessios Besuch der Schweizer Privatschule würde sie nun nicht mehr finanzieren können. Und das alles, trotz der unsäglich schlechten Behandlung, die ihr durch BK widerfahren ist. Ein Gräuel! Eine Untragbarkeit!


Verzweifelt suchte sie den Rat ihres Freundes Rechtsanwalt Salz und offenbarte ihm, wie furchtbar die Beziehung mit BK wirklich gewesen ist.


Der findige Rechtsanwalt Salz zauberte wie immer einen passenden Paragraphen aus dem Hut: § 1381 BGB.


Gemäß § 1381 BGB kann der Schuldner die Erfüllung der Ausgleichsforderung verweigern, soweit der Ausgleich des Zugewinns nach den Umständen des Falles grob unbillig wäre.


Im Falle einer sogenannten unbilligen Härte kann der Zugewinnausgleich also ausgeschlossen werden. SA fragte genauer nach und Rechtsanwalt Salz erläuterte:


Eine unbillige Härte liegt z.B. dann vor, wenn eine schwere Verfehlung des ausgleichsberechtigten Ehegattens gegenüber dem ausgleichspflichtigen Ehepartner vorliegt. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte seine ehelichen, wirtschaftlichen Pflichten über einen längeren Zeitraum hinweg verletzt - dies ist der Fall, wenn er keinen Unterhalt zahlt, sich nicht um die Haushaltsführung kümmert oder um die gemeinsamen Kinder, obwohl dies anders zwischen den Eheleuten vereinbart wurde und man sich über die Aufgabenteilung einig war. Andere Gründe, die den Zugewinnausgleich ungerecht erscheinen lassen würden sind z.B. Gewalt in der Ehe, Betrug und Heiratsschwindelei des berechtigten Ehegatten usw.


SA atmete auf. Rechtsanwalt Salz konnte sie beruhigen. Wegen BKs schwerer Verfehlungen innerhalb der Ehezeit würde sie dem gefürchteten Zugewinnausgleich "entkommen". Glück gehabt. Aber nicht immer läuft es so glimpflich ab. Deshalb: lieber gleich zur Anwältin des Vertrauens und sich hinsichtlich des Abschlusses eines Ehevertrags beraten lassen!

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