ADHS und Recht Teil 4 – ADHS und Versicherungen

FRAGE: Welche Probleme kommen auf mich zu, wenn ich ADHS habe und eine Versicherung abschließen möchte?


ANTWORT: Man muss zwischen den verschiedenen Versicherungen unterscheiden. Während es bei der gesetzlichen Krankenversicherung und der KFZ-Haftpflichtversicherung keine Probleme geben sollte, sieht das bei allen Versicherungen, bei denen vor Abschluss der Gesundheitszustand des Antragstellers abgefragt wird, anders aus.


Versicherungen unterliegen keinem Kontrahierungszwang. Das bedeutet, dass der Versicherer selbst bestimmen kann, mit welchem Vertragspartner er einen Vertrag abschließen möchte und mit welchem nicht. Auch bei den angebotenen Konditionen hat der Versicherer freie Wahl.


Insbesondere beim Abschluss von privaten Krankenversicherungen, privaten Zusatzversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Lebensversicherungen und Unfallversicherungen wird der Versicherer in der Regel Auskünfte zum Gesundheitszustand des Antragstellers einholen. Der Antragsteller muss je nach Anbieter Erkrankungen und Unfälle der letzten 5 bis 10 Jahren angeben.


Vielfach ist das Vorliegen einer ADHS-Diagnose bzw. die Therapie dieser neurobiologischen Störung ein Grund für viele Versicherer, einen Vertragsschluss mit dem Antragsteller abzulehnen. Viele Versicherer verlangen auch einen teils sehr hohen Risikozuschlag.


Hierin ist jedoch keine Diskriminierung ADHS Betroffener zu sehen – vielmehr sind die Versicherungen frei, auch bei Vorliegen anderer chronischer Erkrankungen einen Vertrag nicht abzuschließen, bzw. die Versicherungsgebühr wegen des erhöhten Risikos des Eintritts eines Versicherungsfalles deutlich zu erhöhen.

FRAGE: Muss ich meinen Gesundheitszustand gegenüber dem Versicherer offenbaren?


ANTWORT: Es ist unbedingt auf wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen zu achten. Der Versicherer ist berechtigt, nicht nur bei Eintritt des Versicherungsfalles nachzuforschen, ob die gemachten Angaben den objektiven Tatsachen entsprechen.


Wenn die Fragen im Gesundheitsfragenbogen nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden, ist der Versicherer jederzeit berechtigt, den Vertrag zu kündigen und wird unter Umständen auch eine Strafanzeige wegen Betrugs stellen.

FRAGE: Aber wie komme ich dann als ADHS-Betroffener an eine Lebensversicherung?


ANTWORT: Es empfiehlt sich wie bei Abschluss jeder Versicherung, zunächst viele verschiedene Angebote und Informationen einzuholen. Wenn ADHS für Versicherung X ein K.O.-Kriterium darstellt, muss dies bei Versicherung Y noch lange nicht so sein. Viele erwachsene ADHS Patienten sind mit fortschreitendem Alter indes auch nicht mehr auf eine fachärztliche Behandlung angewiesen. Wessen letzter Besuch beim Neurologen mehr als 5 oder 10 Jahre her ist, der braucht sich in der Regel keine Sorgen um den Abschluss einer Versicherung zu machen.


Wenn Sie Fragen zum Versicherungsrecht haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an Rechtsanwältin Pfeffer. Sie wird sie ausführlich beraten und die beste Lösung für Sie finden.


Dieser Blog-Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit sondern soll Ihnen lediglich einen kurzen Überblick über die Thematik verschaffen. Erst recht ersetzt dieser Beitrag kein individuelles Beratungsgespräch mit ihrem Anwalt/ ihrer Anwältin.

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