ADHS und Recht: Teil 5 – ADHS und Reisen

Sommerzeit ist Reisezeit. Doch für Patienten, die auf die regelmäßige Einnahme von Stimulantien angewiesen sind, ist diese Zeit nicht ganz so unbeschwert.


Denn vor Antritt der Urlaubsreise sind einige bürokratische Hürden zu nehmen, wenn die Medikation mit ins Ausland genommen werden soll und man sich nicht wegen eines Verstoßes gegen das BtMG strafbar machen möchte.


FRAGE: Darf ich mein Ritalin mit in den Urlaub nehmen?


ANTWORT: Ja. Aber als Stimulans unterliegt Methylphenidat dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Patienten, denen Methylphenidat verschrieben wurde und die dieses Medikament auf Auslandsreisen mitnehmen, sollten daher einige Regelungen beachten, um keine unangenehmen Überraschungen zu erleben.


Grundsätzlich darf ein Patient Methylphenidat in der für die Dauer der Reise angemessenen Menge als Reisebedarf aus- und einführen.


Je nach Reiseziel gibt es aber unterschiedliche Regelungen für die Mitnahme von Methylphenidat (oder anderen Medikamenten, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen).


Bei Reisen in die Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens (derzeit: Deutschland, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien) kann die Mitnahme der Medikation mit einer vom behandelnden Facharzt ausgefüllten Bescheinigung erfolgen, wenn es sich um Reisen bis zur Dauer von 30 Tagen handelt.


Das dazu erforderliche Formular erhalten Patienten bei der Bundesopiumstelle.


Die ärztliche Bescheinigung muss durch das zuständige Gesundheitsamt beglaubigt werden – maßgeblich ist dafür nicht der Wohnsitz des Patienten, sondern der Ort der Praxis des verschreibenden Arztes.


Bei Reisen in Länder, die nicht Mitgliedsstaat des Schengener Abkommens sind, gestaltet sich die Rechtslage komplizierter. Hier muss die Rechtslage in dem jeweiligen Land vor Reiseantritt jeweils individuell geklärt werden – da sie sich auch immer wieder ändert.


Es ist sinnvoll, sich bereits längere Zeit vor dem Reiseantritt ausgiebig zu informieren und die nötigen Schritte in die Wege zu leiten, um keine Fehler bei der Einfuhr der notwendigen Medikation zu begehen. Sofern Genehmigungen für das Mitführen von Betäubungsmitteln erforderlich sind, können diese von den entsprechenden Überwachungsbehörden erhalten werden – nähere Informationen, welche Behörde genau zuständig ist, erhalten Patienten bei den Botschaften des jeweiligen Reiselandes in Deutschland.


Sollten Sie weitere Fragen haben zum Thema Reisen mit ADHS oder zum Themenkomplex ADHS und Recht, oder sind Sie wegen der Einfuhr Ihrer Medikamente in ein Reiseland in Schwierigkeiten geraten, wenden Sie sich vertrauensvoll an Rechtsanwältin Pfeffer und vereinbaren Sie einen individuellen Gesprächstermin.


Dieser Blogbeitrag erhbebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt kein individuelles und ausführliches Beratungsgespräch mit ihrem Anwalt/ ihrer Anwältin.

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