ADHS und Recht Teil 3 – ADHS im Profisport

Gerade im Profisport ist die Diagnose Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung naturgemäß sehr häufig vertreten. Der nahezu unbändige Bewegungsdrang treibt viele Betroffene oft schon früh dazu an, sich auch auf professioneller Ebene sportlich zu betätigen.


Im Spannungsfeld zwischen streng reglementierten Antidoping-Gesetzen und notwendiger Dauermedikation stellen sich eine Reihe verschiedenster Fragen, deren Beantwortung sich der folgende Blogbeitrag widmen soll.


Ist die Einnahme von Stimulanzien im Profisport verboten? Ist es Doping, wenn man Methylphenidat einnimmt und zum Wettkampf antritt? Muss ein ADHS-Patient seine Medikamente vor dem Wettkampf absetzen? Disqualifiziert er sich anderenfalls?


Was Leichtathleten, Profifußballer und Golf Pros bei der Einnahme von Ritalin und Co. beachten müssen, lesen Sie im dritten Teil der Serie ADHS und Recht.

FRAGE: Ich habe ADHS und bin Profisportler. Werde ich wegen Doping bestraft, wenn ich meine verschriebenen Medikamente einnehme?


ANTWORT: Bei dem Wirkstoff Methylphenidat handelt es sich um eine verbotene Substanz im Sinne des Dopinggesetzes.


Nun wäre es aber eine Diskriminierung, wenn ein Leistungssportler, der unter ADHS leidet, seine notwendige Dauermedikation mehrere Tage vor Wettkämpfen absetzen müsste. Niemals käme jemand auf die Idee, dies von Asthmatikern, Herzkranken oder Menschen, die unter Bluthochdruck leiden, zu verlangen.


Die Therapeutic Use Exemption Committees (TUECs) der World Anti-Doping Agency (WADA) haben vor einiger Zeit eine spezielle medizinische Information zum Gebrauch von Stimulantien bei Sportlern mit ADHS publiziert.


Danach ist die Stimulanzieneinnahme durch Sportler mit ADHS folgendermaßen geregelt: Wenn die Erstdiagnose im Erwachsenenalter erfolgte, ist grundsätzlich eine zweite Expertenmeinung einzuholen. Zu Beginn der Behandlung muss etwa alle drei bis vier Monate eine Kontrolluntersuchung bei einem Spezialisten durchgeführt werden.


Später muss sich der Sportler mindestens einmal jährlich einer solchen Untersuchung unterziehen.


Die Genehmigung der Stimulanzieneinnahme ist zunächst auf vier Jahre begrenzt.


Es wird dann ausdrücklich darin festgehalten, dass der betroffene Sportler während der Wettkämpfe die verordneten Stimulantien weiterhin einnehmen sollte. Wenn eine solche Genehmigung also vorliegt, wird es nicht zu einer Disqualifizierung wegen Dopings kommen.

FRAGE: Gibt es Unterschiede zwischen nationalen und internationalen Wettkämpfen?


ANTWORT: Wenn es sich um nationale Wettkämpfe handelt, und der Patient nicht älter als 18 Jahre alt ist, dann kann ein Antrag auf medizinische Ausnahmegenehmigung bei der Stiftung Nationale Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) gestellt werden.


Bei der Antragstellung ist unter anderem ein aktueller Arztbrief vorzulegen, in dem begründet werden muss, wieso die Stimulanzieneinnahme durchgängig erfolgen muss.


Dies wird regelmäßig immer dann der Fall sein, wenn der behandelnde Spezialist zu dem Ergebnis kommt, dass die ADHS-Symptomatik (also in diesem Fall die mangelnde Aufmerksamkeit und die motorische Unruhe) so ausgeprägt ist, dass eine adäquate Teilnahme am Wettkampf ohne Medikation unmöglich ist.


Für Leistungssportler, die auch international an den Start gehen, ist der internationale Sportfachverband zuständig. Ausnahmsweise kann die NADA mit vorangegangenem Einverständnis des internationalen Sportfachverbandes eine medizinische Ausnahmegenehmigung auch für international startende Sportler erteilen.


Sollten sie weitergehende Fragen zur Thematik „ADHS im Leistungs-/ Profisport“ haben, kontaktieren Sie Rechtsanwältin Pfeffer - sie wird Sie im Hinblick auf alle zu stellenden Anträge und in der Durchsetzung ihrer rechtlichen Interessen unterstützen.


Wie immer erhebt dieser Blogbeitrag keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt kein individuelles anwaltliches Beratungsgespräch.

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